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Kinder & Jugendliche

Kinder unter 6 Jahren

Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren wird grundsätzlich kein Zugang zum Veranstaltungsgelände Einlass gewährt.

 

 

Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren

Wir empfehlen ausdrücklich, Kinder nicht auf das Festival mitzunehmen. Ein Musikfestival stellt für Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.) dar. Die Teilnahme von Kindern am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern/personensorgeberechtigte Personen bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern/personensorgeberechtigte Personen die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern/personensorgeberechtigte Personen die Entscheidung über die Anreise und den Aufenthalt auf dem Festival.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung einer ihrer personensorgeberechtigte Personen oder mit schriftlicher Erlaubnis einer ihrer personensorgeberechtigte Personen, einer Kopie des Personalausweises der personensorgeberechtigte Person und in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Es gelten die gesetzlichen Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt.

Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Erlaubnis muss während der gesamten Dauer des Festivals von der jugendlichen Person mitgeführt und  bei Kontrollen vorgezeigt werden. Mit der schriftlichen Erlaubnis ist auch eine Kopie des Personalausweises der personensorgeberechtigten Person vorzulegen.